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Online-Dienste KfZ-Zulassung

Für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder zugelassen wurden, besteht für Privatpersonen die Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen, ohne dass sie zur Zulassungsstelle kommen müssen (i-Kfz). Diese Fahrzeuge verfügen über die dazu notwendigen Fahrzeugpapiere sowie Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes.

Voraussetzung zur Nutzung der Online-Dienste:

Zur Identifizierung:

  • neuer Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter   
  • Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
  • ein Smart-Phone mit der kostenlosen AusweisApp2 (www.ausweisapp.bund.de/) oder ein Kartenlesegerät 
  • ALTERNATIV: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/elD/eAT-Authentifizierung
  • Juristische Personen benötigen ein Unternehmenskonto mit ELTER-Zertifikat

Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung werden zusätzlich benötigt:

  • gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und ggf. Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief)                  
  • sowie ggf. Stempelplaketten mit jeweiligen Sicherheitscodes

Für die Abmeldung wird keine Identifizierung benötigt, nur:  

  • ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes

Folgende Onlinedienste stehen zur Verfügung:

  • ein Wunschkennzeichen reservieren
  • ein Fahrzeug anmelden, ummelden bzw. umkennzeichnen
  • ein Fahrzeug außer Betrieb setzen (abmelden)
  • eine Anschriftenänderung bekanntgeben
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oltimerkennzeichen („H“ nur möglich, wenn dies bereits zugeteilt war)

Weitere Informationen zu i-Kfz finden Sie auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums.