Online-Dienste KfZ-Zulassung
Für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder zugelassen wurden, besteht für Privatpersonen die Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen, ohne dass sie zur Zulassungsstelle kommen müssen (i-Kfz). Diese Fahrzeuge verfügen über die dazu notwendigen Fahrzeugpapiere sowie Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes.
Voraussetzung zur Nutzung der Online-Dienste:
Zur Identifizierung:
- neuer Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter
- Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
- ein Smart-Phone mit der kostenlosen AusweisApp2 (www.ausweisapp.bund.de/) oder ein Kartenlesegerät
- ALTERNATIV: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/elD/eAT-Authentifizierung
- Juristische Personen benötigen ein Unternehmenskonto mit ELTER-Zertifikat
Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung werden zusätzlich benötigt:
- gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und ggf. Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief)
- sowie ggf. Stempelplaketten mit jeweiligen Sicherheitscodes
Für die Abmeldung wird keine Identifizierung benötigt, nur:
- ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes
Folgende Onlinedienste stehen zur Verfügung:
- ein Wunschkennzeichen reservieren
- ein Fahrzeug anmelden, ummelden bzw. umkennzeichnen
- ein Fahrzeug außer Betrieb setzen (abmelden)
- eine Anschriftenänderung bekanntgeben
- Tageszulassung
- Auswahl von Elektro-, Saison- und Oltimerkennzeichen („H“ nur möglich, wenn dies bereits zugeteilt war)
Weitere Informationen zu i-Kfz finden Sie auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums.