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Erdbebenhilfe

Ein heftiges Erdbeben in der Türkei und Syrien hat Tausenden Menschen das Leben gekostet. Die Zerstörungen sind verheerend. Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit türkischen, syrischen und kurdischen Wurzeln drückt Oberbürgermeister Harry Mergel seine Anteilnahme aus: "Wir sind zutiefst erschüttert und betroffen über die Berichte aus den Erdbebengebieten in der Türkei und Syrien. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Opfern und Angehörigen." 

Möglichkeiten zur Spende

Aktion Deutschland hilft
Spenden-Stichwort: Erdbeben Türkei und Syrien
IBAN DE62 3702 0500 0000 1020 30
BIC: BFSWDE33XXX
www.aktion-deutschland-hilft.de
Mitglieder sind u.a.: action medeor, ASB, ADRA, AWO International, Care, Help, Habitat for Humanity, Johanniter, Malteser, der Paritätische, World Vision und ZWST.

Aktionsbündnis Katastrophenhilfe
Spendenkonto: Commerzbank
IBAN: DE65 100 400 600 100 400 600
BIC: COBADEFFXXX
www.aktionsbuendnis-katastrophenhilfe.de
Im Aktionsbündnis Katastrophenhilfe haben sich Caritas international, Deutsches Rotes Kreuz, UNICEF und Diakonie Katastrophenhilfe zusammengeschlossen.


Einreise-Regelungen für vom Erdbeben betroffene Angehörige nach Deutschland

Angesichts der äußerst schwierigen Lage in den Erdbebengebieten haben viele Menschen mit Angehörigen in diesen Gebieten den Wunsch, ihre Angehörigen nach Deutschland zu holen. Auch nach der furchtbaren Erdbeben-Katastrophe gilt grundsätzlich, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen. Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes Visumverfahren abgestimmt. Informationen dazu finden sich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes: Erdbeben in der Türkei und Syrien - FAQ - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

Wichtig ist, dass ein Familienmitglied in Deutschland eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz abgibt. Die Verpflichtung umfasst die Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit für den Zeitraum des tatsächlichen Aufenthalts (nach § 68 AufenthG bis zu 5 Jahre) und beginnt ab dem Tag der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise in Deutschland. In Heilbronn sind Termine für Verpflichtungserklärungen bei den Bürgerämtern auch kurzfristig erhältlich. Termine beim Zentralen Bürgeramt gibt es online hier oder über den Telefonischen Bürgerservice unter Telefon 07131 56-3800. 

Ausführliche Informationen zur Einladung aus dem Ausland (Verpflichtungserklärung) „Touristenvisum“ (heilbronn.de) finden sich hier. 

Visa-Verlängerungen für türkische Staatsangehörige, die sich derzeit in Deutschland aufhalten

Um nach Ablauf der 90-tägigen Visumgültigkeit einen vorübergehenden weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet ohne zusätzliche Belastung der Ausländerbehörden zu ermöglichen, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat am 25. April 2023 eine Rechtsverordnung zur Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels erlassen. 

Türkische Staatsangehörige, die am 6. Februar 2023 ihren alleinigen Wohnsitz in den türkischen Provinzen Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Elâzığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa hatten und die zwischen dem 6. Februar 2023 und dem 7. Mai 2023 mit einem gültigen und durch eine deutsche Auslandsvertretung in der Türkei nach der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 erteilten Visum in das Bundesgebiet eingereist sind und die sich am 7. Mai 2023 noch rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, werden vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels erlischt mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet oder mit Ablauf des 06. Augusts 2023.